§ 26 Abs 2 ZustG
Das Gericht setzte sich in dieser Entscheidung mit § 26 Abs 2 erster Satz ZustG auseinander, wonach die Zustellung als am dritten Werktag nach der Übergabe an das Zustellorgan bewirkt " gilt".
VwGH 20.12.2007, 2007/16/0175
§ 26 Abs 2 ZustG
Das Gericht setzte sich in dieser Entscheidung mit § 26 Abs 2 erster Satz ZustG auseinander, wonach die Zustellung als am dritten Werktag nach der Übergabe an das Zustellorgan bewirkt " gilt".
VwGH 20.12.2007, 2007/16/0175