§ 20 Abs 1 ErbStG
In dieser Entscheidung widmete sich das Gericht der Frage, wie bei einem beiderseits noch nicht erfülltem Kaufvertrag im Todesfall zu verfahren ist. Unterliegt die Kaufpreisforderung der Erbschaftssteuer und wie ist die Verpflichtung zur Übereignung zu qualifizieren?