§ 5 Abs 3 FLAG
Der VwGH informiert im Rahmen dieser Entscheidung über ein Erkenntnis des VfGH, in welchem dieser darüber urteilen musste, ob eine Vorschrift, die bewirkt, dass eine Person, die gegenüber im Ausland (Drittland) lebenden Kindern eine Unterhaltsleistungspflicht zu erfüllen hat, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe hat, verfassungswidrig ist.