§ 191 Abs 2 BAO
Der VwGH befasste sich mit der Frage, an wen der Feststellungsbescheid ergehen muss, wenn zu diesem Zeitpunk die Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit bereits beendet ist.
VwGH 21.11.2007, 2004/15/0131
§ 191 Abs 2 BAO
Der VwGH befasste sich mit der Frage, an wen der Feststellungsbescheid ergehen muss, wenn zu diesem Zeitpunk die Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit bereits beendet ist.
VwGH 21.11.2007, 2004/15/0131