§ 17 EStG 1988
Ein Rücktritt von der Pauschalierung ist nicht als Wechsel der Gewinnermittlungsart zu qualifizieren, die eine Pauschalierung für die nachfolgenden fünf Wirtschaftsjahre ausschließein würde.
VwGH 21.09.2006, 2006/15/0041
§ 17 EStG 1988
Ein Rücktritt von der Pauschalierung ist nicht als Wechsel der Gewinnermittlungsart zu qualifizieren, die eine Pauschalierung für die nachfolgenden fünf Wirtschaftsjahre ausschließein würde.
VwGH 21.09.2006, 2006/15/0041