§ 16 EStG
Sofern der Zuzug der Familie an den unzureichenden Unterkunftsmöglichkeiten in Österreich scheitert, kann ein bosnischer Gastarbeiter den Mietaufwand und die Kosten für die Familienheimfahrten als Werbungskosten in Abzug bringen.
VwGH 22.11.2006, 2006/15/0177