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Aktuelle Kurzinformationen Einkommensteuer - Prämienzahlung an Rückdeckungsversicherung kein Arbeitslohn

KurzinfoSWK 2007, K 11 Heft 25 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Für Prämienzahlungen des Dienstgebers an eine Rückdeckungsversicherung fällt selbst bei Verpfändung der Versicherungsansprüche keine Lohnsteuer, kein Dienstgeberbeitrag und kein Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag an.

Rechtsgrundlagen: § 15 EStG

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