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Aktuelle Kurzinformationen Einkommensteuer - Abweichendes Wirtschaftsjahr bei Obergesellschaft

KurzinfoSWK 2007, K 11 Heft 25 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Die Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahres ist nicht zwangsläufig rechtsmissbräuchlich.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 5 EStG

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