§ 25 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988
Die Haftung des Vertreters nach § 9 BAO für die Uneinbringlichkeit der Abgaben setzt dessen Verschulden voraus.
VwGH 14.12.2006, 2005/14/0099
§ 25 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988
Die Haftung des Vertreters nach § 9 BAO für die Uneinbringlichkeit der Abgaben setzt dessen Verschulden voraus.
VwGH 14.12.2006, 2005/14/0099