§ 10 Abs 5 KommStG
Die Zuweisung einer Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs 5 KommStG erfordert die gleichzeitige Feststellung der Bemessungsgrundlage und der sachlichen Steuerpflicht.
VwGH 29.11.2006, 2003/13/0059
§ 10 Abs 5 KommStG
Die Zuweisung einer Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs 5 KommStG erfordert die gleichzeitige Feststellung der Bemessungsgrundlage und der sachlichen Steuerpflicht.
VwGH 29.11.2006, 2003/13/0059