§ 184 BAO
Bei Veranlassung eines Schätzungserfordernisses müssen auch die damit verbundenen Ungewissheiten in Kauf genommen werden.
VwGH 29.11.2006, 2003/13/0087
§ 184 BAO
Bei Veranlassung eines Schätzungserfordernisses müssen auch die damit verbundenen Ungewissheiten in Kauf genommen werden.
VwGH 29.11.2006, 2003/13/0087