Zusammenfassung: Der Autor weist nach, dass der gesetzlich unbestimmte Urkundenbegriff des GebG und die Erweiterung des Urkundenbegriffs um ' elektronische' Urkunden in den Gebührenrichtlinien 2007 ein bedenkliches Spannungsfeld zum Gleichheitsgrundsatz, der Rechtssicherheit und dem Legalitätsprinzip eröffnet. Weiters prüft er die Vereinbarkeit mit dem gebotenen Schutz dinglicher Rechte und der Erwerbsfreiheit.