§ 10 EStG 1988
Für die Beurteilung eines Betriebserwerbs im Ganzen sind die Verhältnisse beim Übereignenden maßgeblich.
VwGH 22.11.2006, 2006/15/0033
§ 10 EStG 1988
Für die Beurteilung eines Betriebserwerbs im Ganzen sind die Verhältnisse beim Übereignenden maßgeblich.
VwGH 22.11.2006, 2006/15/0033