§ 303 Abs 1 lit b BAO
Eine unterschiedliche Beweiswürdigung durch Verwaltungsbehörden, Verwaltungsstrafbehörden und Gerichten rechtfertigt keine Wiederaufnahme des Verfahrens.
VwGH 22.11.2006, 2006/15/0173
§ 303 Abs 1 lit b BAO
Eine unterschiedliche Beweiswürdigung durch Verwaltungsbehörden, Verwaltungsstrafbehörden und Gerichten rechtfertigt keine Wiederaufnahme des Verfahrens.
VwGH 22.11.2006, 2006/15/0173