§ 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988
Bei Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes sind die für Familienheimfahrten erwachsenden Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig.
VwGH 22.11.2006, 2006/15/0177
§ 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988
Bei Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes sind die für Familienheimfahrten erwachsenden Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig.
VwGH 22.11.2006, 2006/15/0177