§ 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988
Der VwGH nimmt zum Nachweis einer verkürzten Nutzungsdauer Stellung und erklärt die Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 200 Jahren bei alten Häusern in Massivbauweise für zulässig.
VwGH 22.11.2006, 2004/15/0139
§ 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988
Der VwGH nimmt zum Nachweis einer verkürzten Nutzungsdauer Stellung und erklärt die Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 200 Jahren bei alten Häusern in Massivbauweise für zulässig.
VwGH 22.11.2006, 2004/15/0139