§ 303 Abs 4 BAO
Die Begründung einer amtswegigen Wiederaufnahme mit nicht wiederaufnahmerelevanten Sachverhaltselementen erfordert die ersatzlose Behebung des Wiederaufnahmebescheids durch die Berufungsbehörde.
VwGH 16.11.2006, 2006/14/0014; VwGH 2006/14/0015