Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Rahmenbedingungen für die bilanzrechtliche Erfassung latenter Steuern im Anwendungsbereich des UGB und erläutert, unter welchen Voraussetzungen passive Steuerabgrenzungen für Beteiligungen im Rahmen von Umgründungen zu beachten sind.
Rechtsgrundlagen: § 198 Abs 10 UGB; § 198 HGB; § 198 UGB; § 202 Abs 1 UGB