Zusammenfassung: Ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand muss bei der Berechnung der Progressionseinkünfte beachtet werden.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 8 EStG; § 21 Abs 1 Z 1 GehG
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Zusammenfassung: Ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand muss bei der Berechnung der Progressionseinkünfte beachtet werden.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 8 EStG; § 21 Abs 1 Z 1 GehG
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