Zusammenfassung: In dem Beitrag wird eine Entscheidung des UFS besprochen, in der dieser darlegte, dass ein von einem Sozialhilfeverband betriebenes Alten- oder Pflegeheim als unentbehrlicher Hilfsbetrieb zu qualifizieren ist, wobei die bestehende Körperschaftsteuerbefreiung die Inanspruchnahme der Bildungs-, Lehrlings- und Investitionszuwachsprämie ausschließe.
Rechtsgrundlagen: § 108c EStG; § 5 Z 6 KStG; § 45 Abs 2 BAO; § 24 Abs 6 KStG 1988