§ 31e KSchG
Der Reiseveranstalter ist infolge eines vorzeitigen Reiseabbruchs wegen der Tsunami-Katastrophe zur Rückerstattung auch der Kosten für die An- und Abreise verpflichtet.
OGH 30.01.2007, 10 Ob 2/07b
§ 31e KSchG
Der Reiseveranstalter ist infolge eines vorzeitigen Reiseabbruchs wegen der Tsunami-Katastrophe zur Rückerstattung auch der Kosten für die An- und Abreise verpflichtet.
OGH 30.01.2007, 10 Ob 2/07b