§ 16 Abs 1 EStG 1988
Die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung wird durch die Verlegung des Familienwohnsitzes aus privaten Gründen ausgeschlossen.
VwGH 26.04.2006, 2006/14/0013
§ 16 Abs 1 EStG 1988
Die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung wird durch die Verlegung des Familienwohnsitzes aus privaten Gründen ausgeschlossen.
VwGH 26.04.2006, 2006/14/0013