§ 187 Abs 1 nö AO
Die Rückerstattung unrechtmäßig eingehobener Abgaben setzt die bescheidmäßige Feststellung der Abgabenverbindlichkeit voraus.
VwGH 27.04.2006, 2003/16/0506
§ 187 Abs 1 nö AO
Die Rückerstattung unrechtmäßig eingehobener Abgaben setzt die bescheidmäßige Feststellung der Abgabenverbindlichkeit voraus.
VwGH 27.04.2006, 2003/16/0506