§ 111 BAO; § 131 Abs 3 BAO; § 132 BAO
Die Übergabe von Papierausdrucken der Geschäftsbücher und -aufzeichnungen anstatt der entsprechenden elektronischen Datenträger rechtfertigt keine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.
§ 111 BAO; § 131 Abs 3 BAO; § 132 BAO
Die Übergabe von Papierausdrucken der Geschäftsbücher und -aufzeichnungen anstatt der entsprechenden elektronischen Datenträger rechtfertigt keine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.