Zusammenfassung: Der Autor nimmt die durch neue Urkundenbestimmungen in der NO, der ZPO und dem ZivTG bedingte Rechtsunsicherheit bezüglich der Frage, ob die Gebührenpflicht von Rechtsgeschäften die Errichtung einer Papierurkunde voraussetzt oder auch elektronische Urkunden umfasst, zum Anlass, um sich mit der Auslegung des gebührenrechtlichen Urkundenbegriffs auseinanderzusetzen.