§ 2 UStG 1994
Abwicklungsumsätze, die im Rahmen der Veräußerung des Gesellschaftsvermögens infolge einer Betriebsaufgabe anfallen, gehören noch zur Unternehmenstätigkeit und berechtigen zum Vorsteuerabzug.
VwGH 20.04.2006, 2006/15/0020
§ 2 UStG 1994
Abwicklungsumsätze, die im Rahmen der Veräußerung des Gesellschaftsvermögens infolge einer Betriebsaufgabe anfallen, gehören noch zur Unternehmenstätigkeit und berechtigen zum Vorsteuerabzug.
VwGH 20.04.2006, 2006/15/0020