Zusammenfassung: Sofern der Verzicht eines GmbH-Gesellschafters auf die Inanspruchnahme einer Kapitalerhöhung eine Unterschreitung der 5%-Grenze (in Österreich 1%) und somit die Begründung einer unwesentlichen Beteiligung bewirkt, wird die Fünfjahresfrist durch die Registrierung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch in Gang gesetzt.
BFH 14.03.2006, VIII R 49/04