Zusammenfassung: Die wiederholte doppelte Geltendmachung von Vorsteuern rechtfertigt die Eröffnung eines Finanzstrafverfahrens.
UFSK 15.09.2006, GZ FSRV/0027-K/05
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Zusammenfassung: Die wiederholte doppelte Geltendmachung von Vorsteuern rechtfertigt die Eröffnung eines Finanzstrafverfahrens.
UFSK 15.09.2006, GZ FSRV/0027-K/05
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