Zusammenfassung: Kreditzinsen, die für endbesteuerte Wertpapiere, die der Sicherung eines Fremdwährungskredits dienen und sich nicht im Betriebsvermögen befinden, aufgewendet werden, können nicht als Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden.
UFS 14.07.2006, RV/1477-W/04