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Debetzinsen für endbesteuerte Wertpapiere stellen keine Betriebsausgaben dar  

SteuernSWK 2006, S 838 Heft 30 v. 20.10.2006

Zusammenfassung: Kreditzinsen, die für endbesteuerte Wertpapiere, die der Sicherung eines Fremdwährungskredits dienen und sich nicht im Betriebsvermögen befinden, aufgewendet werden, können nicht als Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden.

UFS 14.07.2006, RV/1477-W/04

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