Zusammenfassung: Kreditzinsen, die im Zuge des Kaufs von Anteilen der Arbeitgebergesellschaft durch die Arbeitnehmer anfallen, sind im Regelfall als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen.
BFH 05.04.2006, IX R 111/00
Rechtsgrundlagen: § 27 EStG