§ 215 BAO
Die Verrechnung einer Abgabengutschrift erfordert eine Veranlassung der Steuerbehörde.
VwGH 23.02.2006, 2005/16/0141
§ 215 BAO
Die Verrechnung einer Abgabengutschrift erfordert eine Veranlassung der Steuerbehörde.
VwGH 23.02.2006, 2005/16/0141