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Zur Anwendbarkeit des § 15a ErbStG, wenn ein Mitunternehmeranteil nach gemeinem Wert positiv, nach Teilwert aber negativ ist

SteuernSWK 2006, S 27 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Der Beitrag erörtert kurz die Information des BMF vom 14.12.2004

Rechtsgrundlagen: § 15a ErbStG

Weiterführende Hinweise: BMF, 14.12.2004

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