Zusammenfassung: Der Autor bespricht eine Entscheidung des BFH, in der dieser erläuterte, dass eine Techno-Party als Konzert qualifiziert werden könne, dass einer umsatzsteuerlichen Steuerbegünstigung unterworfen sei.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 Z 8 lit b UStG 1994; § 12 Abs 2 dUStG; Art 12 Abs 3 lit a 6. MWSt-RL