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Ist eine "Techno-Veranstaltung" ein Konzert? BFH: Ermäßigter Steuersatz auch bei "scratchen" möglich

SteuernMag. Bernhard RennerSWK 2006, S 22 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Der Autor bespricht eine Entscheidung des BFH, in der dieser erläuterte, dass eine Techno-Party als Konzert qualifiziert werden könne, dass einer umsatzsteuerlichen Steuerbegünstigung unterworfen sei.

Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 Z 8 lit b UStG 1994; § 12 Abs 2 dUStG; Art 12 Abs 3 lit a 6. MWSt-RL

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