§ 2 EStG 1988; LVO
Negative Einkünfte können nur dann vom Anwendungsbereich der LVO erfasst sein, wenn sie in einer der gesetzlich aufgezählten Einkunftsarten erzielt wurden.
VwGH, 07.06.2005, 2001/14/0086
§ 2 EStG 1988; LVO
Negative Einkünfte können nur dann vom Anwendungsbereich der LVO erfasst sein, wenn sie in einer der gesetzlich aufgezählten Einkunftsarten erzielt wurden.
VwGH, 07.06.2005, 2001/14/0086