§ 3 Abs 1 Z 2 GebAG
Für entgangene Freizeit kann einem Zeugen keine Entschädigungszahlung geleistet werden.
VwGH, 25.05.2005, 205/17/0085
§ 3 Abs 1 Z 2 GebAG
Für entgangene Freizeit kann einem Zeugen keine Entschädigungszahlung geleistet werden.
VwGH, 25.05.2005, 205/17/0085