Zusammenfassung: Jede Sonderzahlung an Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder erfordert eine diesbezügliche Festlegung im Dienstvertrag.
BGH, 21.12.2005, 3 Strafrecht 470/04
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Zusammenfassung: Jede Sonderzahlung an Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder erfordert eine diesbezügliche Festlegung im Dienstvertrag.
BGH, 21.12.2005, 3 Strafrecht 470/04
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