Die Verteilung des Gesellschaftsvermögens steht einer nachfolgenden Fortführung der Gesellschaft entgegen.
OGH, 26.01.2006, 6 Ob 216/05s
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Die Verteilung des Gesellschaftsvermögens steht einer nachfolgenden Fortführung der Gesellschaft entgegen.
OGH, 26.01.2006, 6 Ob 216/05s
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