Zusammenfassung: Der EuGH nimmt zur Umsatzsteuerpflicht einer Investmentgesellschaft mit variablem Grundkapital (SICAV) Stellung und bestimmt den umsatzsteuerlichen Leistungsort von Beratungsdienstleistungen einer Bank an eine in einem anderen Mitgliedsstaat ansässige SICAV.
EuGH, 21.10.2004, Rs. C-8/03 , Banque Bruxelles Lambert SA