Zusammenfassung: Entgeltleistungen, die aus der Einräumung eines unwiderruflichen Nutzugsrechts an einem Haus an mehrere Gesellschaften resultieren, sind als Erlöse aus der "Vermietung von Grundstücken zu qualifizieren.
EuGH, 18.11.2004, Rs. C-284/03 , Temco Europe SA
Rechtsgrundlagen: Art 13 Teil B lit b 6. MWSt-RL