Zusammenfassung: Das BMF nimmt Stellung zur Frage, ob die nachträgliche Wertsteigerung einer abgeschriebene Forderung versteuert werden muss.
Rechtsgrundlagen: § 32 Z 2 EStG 1998
Weiterführende Hinweise: ESt-Protokoll 2005 unter www.bmf.gv.at/Steuern/Einkommenssteuer/Protokolle/start.htm