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Aus der jüngsten Rechtssprechung

RechtsprechungDr. Eleonore Berchtold-Ostermann (VfGH-Erkenntnisse); STB Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse); Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel und Dr. Christian Widhalm (EuGH-Urteile)SWK 2005, R 80 Heft 31 v. 1.11.2005

§ 31 Abs 1 Z 1 oö BauO 1994; § 31 Abs 2 oö BauO 1994

Da die Parteistellung in einem Baugenehmigungsverfahren nur den Eigentümern der unmittelbar angrenzenden Liegenschaften eingeräumt wird, begründet § 31 Abs 1 Z 1 oö BauO 1994 eine unsachliche Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.

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