§ 4 Abs 1 UStG
Die gesamten Einnahmen eines Barbetreibers, der auch Separeebesuche ermöglicht, unterliegen der Umsatzsteuerpflicht.
VwGH 15.06.2005, 2002/13/0104, 0109
§ 4 Abs 1 UStG
Die gesamten Einnahmen eines Barbetreibers, der auch Separeebesuche ermöglicht, unterliegen der Umsatzsteuerpflicht.
VwGH 15.06.2005, 2002/13/0104, 0109