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Aktuelle Kurzinformationen (Rechtsprechung)

KurzinfoSWK 2005, K 22 Heft 30 v. 20.10.2005

Zusammenfassung: Eine nicht vertraglich festgelegte Zurverfügungstellung eines Dienstwagens zur Privatnutzung durch den Ehemann der Alleingesellschafterin ist als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren.

BFH, 23.02.2005, I R 70/04

Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 KStG

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