Zusammenfassung: Der Autor bespricht eine Entscheidung des UFS, der darlegte, dass die Ausgaben für potenzsteigernde bzw -fördernde Mittel ("Viagra") einkommenssteuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können.
UFS, 29.09.2005, RV/1049-L/04