Zusammenfassung: Der Autor bespricht eine Entscheidung des UFS, in der dieser die Zulässigkeit der Rückstellungsbildung für noch nicht realisierte Handelsvertreterprovisionen verneint.
Rechtsgrundlagen: § 9 EStG; EStR 2000, Rz 3501; 3 198 Abs 8 Z 1 HGB; § 9 Abs 1 Z 3 EStG