§ 25 EStG
Auch Vorteile, die der Beschäftigte im Rahmen von Betrugshandlungen ohne Konsens mit dem Arbeitgeber erlangt, sind als Lohnzahlungen zu qualifizieren.
VwGH 30.06.2005, 2002/15/0087
§ 25 EStG
Auch Vorteile, die der Beschäftigte im Rahmen von Betrugshandlungen ohne Konsens mit dem Arbeitgeber erlangt, sind als Lohnzahlungen zu qualifizieren.
VwGH 30.06.2005, 2002/15/0087