Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über ein Verfahren vor dem UFS Graz, in dem dieser die Zulässigkeit der Zustellung mehrerer Bescheide in einem einzelnem Briefkuvert prüfte, schließlich die Rechtswirksamkeit der Zustellung aber mangels Vorliegens eines Zustellnachweises verneinte.
UFS Graz, 08.09.2004, RD/0010-G/04