§ 16 Abs. 1 EStG 1988
Über die berufliche Veranlassung der mit der doppelten Haushaltsführung verbundenen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen und deren daraus resultierende Qualifizierung als Werbungskosten.
VwGH 16.03.2005, 2000/14/0154
§ 16 Abs. 1 EStG 1988
Über die berufliche Veranlassung der mit der doppelten Haushaltsführung verbundenen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen und deren daraus resultierende Qualifizierung als Werbungskosten.
VwGH 16.03.2005, 2000/14/0154