§ 16 Abs 1 EStG 1988
Der VwGH erörtert, welche Umstände die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes indizieren und somit die Abzugsfähigkeit des auf den Doppelwohnsitz rückführbaren Mehraufwands rechtfertigen könnten.
VwGH 16.03.2005, 2000/14/0154