§ 8 Abs. 2 KStG 1988
Über die bei einer verdeckten Gewinnausschüttung notwendig zu Grunde liegende Zuwendung der Gesellschaft an den Gesellschafter.
VwGH 09.03.2005, 2000/13/0222
§ 8 Abs. 2 KStG 1988
Über die bei einer verdeckten Gewinnausschüttung notwendig zu Grunde liegende Zuwendung der Gesellschaft an den Gesellschafter.
VwGH 09.03.2005, 2000/13/0222